Rechtsprechung
BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02, 2 BvE 2/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Drei-Länder-Quorum
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verschärfung der Voraussetzungen des Rechts der Parteien an Teilhabe an staatlicher Teilfinanzierung durch Änderung des Wählerstimmenquorums verstößt gegen den Grundsatz der Chancengleichheit im politischen Wettbewerb - gleichheitswidriger Eingriff durch Neuregelung des ...
- Wolters Kluwer
Teilnahme einer Partei am System staatlicher Parteienfinanzierung; Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb; Missbrauch der Parteienfinanzierung; Ausgleich eines Missverhältnisses zwischen Wählerstimmenanteil und Zuwendungsanteil durch das ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des sog. "Drei-Länder-Quorums" in der Parteienfinanzierung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
"Drei-Länder-Quorum" nach § 18 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
"Drei-Länder-Quorum" nach § 18 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
- nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)
Neuregelung der Parteienfinanzierung ist verfassungswidrig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
"Drei-Länder-Quorum" nach § 18 Abs. 4 Satz 3 Parteiengesetz nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Papierfundstellen
- BVerfGE 111, 382
- NVwZ 2004, 1473
- DVBl 2005, 50
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (23)
- BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89
Parteienfinanzierung II
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Nachdem das Parteiengesetz in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 22. Dezember 1988 (BGBl I S. 2615), das staatliche Leistungen an politische Parteien in Form der Wahlkampfkostenerstattung und eines sogenannten Sockelbetrags vorgesehen hatte, vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 9. April 1992 (BVerfGE 85, 264) in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig erklärt worden war, wurde das Recht der Parteienfinanzierung mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28. Januar 1994 (BGBl I S. 142) neu geordnet.Das Bundesverfassungsgericht habe in diesem Zusammenhang in seiner Rechtsprechung (BVerfGE 73, 40 ; 85, 264 ) betont, das System der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien dürfe nicht so ausgestaltet sein, dass kleine Splitterparteien, die nach der Erfahrung mehrerer Wahlperioden überhaupt keine realistische Chance hätten, in absehbarer Zukunft die "Fünf-Prozent-Hürde" bei einer der Wahlen im Bund oder in den Ländern zu überwinden, ihre Existenz nur noch dem "Finanztropf des Staates" verdankten.
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb folgt aus Art. 21 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 107, 286 ).
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zieht so dem Ermessen des Gesetzgebers besonders enge Grenzen (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 82, 322 ; 85, 264 ; stRspr).
Der Staat darf vor allem die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; stRspr).
Die Annahme eines Missbrauchs im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, die an die fehlende Ernsthaftigkeit des politischen Handelns anknüpft (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ; stRspr), ist daher nicht hinreichend belegt.
Erst die in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG niedergelegte Gründungsfreiheit und der freie Wettbewerb der Parteien machen Demokratie letztlich möglich (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 91, 276 ).
Diese Offenheit des politischen Prozesses hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung wiederholt als einen zentralen Grundsatz der Demokratie betont und gestärkt (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 73, 40 m.w.N.; 85, 264 ; 91, 276 ).
Der Zugang zum politischen Geschehen in einem Land wird einer neu gegründeten Partei unverhältnismäßig erschwert, wenn sie erst mit einem Wahlerfolg, der eine Überwindung der 5 v.H.-Sperrklausel und damit den Einzug in das Landesparlament ermöglicht, in den Genuss der auf den Zuwendungsanteil entfallenden staatlichen Teilfinanzierung kommt (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Sie dürfen des Risikos eines Fehlschlagens ihrer Bemühungen um eine hinreichende Unterstützung in der Wählerschaft nicht durch die Gewährung staatlicher Mittel enthoben werden (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 85, 264 ).
Folglich begegnet die Anknüpfung an die Höhe der eingeworbenen Eigenmittel als ein Maßstab für die staatliche Bezuschussung - neben dem der errungenen Stimmanteile - keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 85, 264 ).
Der Gesetzgeber kann daher in Einklang mit der Verfassung seine finanzielle Unterstützung davon abhängig machen, ob eine Partei einen Mindestanteil an Wählerstimmen erreicht (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93
Parteienbegriff II
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
(d) Schließlich beschränkt das "Drei-Länder-Quorum" die grundgesetzlich gewährleistete Offenheit des politischen Prozesses (vgl. BVerfGE 91, 276 ) in verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Weise.Erst die in Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG niedergelegte Gründungsfreiheit und der freie Wettbewerb der Parteien machen Demokratie letztlich möglich (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 91, 276 ).
Diese Offenheit des politischen Prozesses hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung wiederholt als einen zentralen Grundsatz der Demokratie betont und gestärkt (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 73, 40 m.w.N.; 85, 264 ; 91, 276 ).
Die von Art. 20 GG gebotene Offenheit des demokratischen Prozesses beugt auch einer Erstarrung des Parteiwesens vor (vgl. BVerfGE 91, 276 ).
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 PartG, der den Parteienbegriff des Art. 21 Abs. 1 GG auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 3 GG in verfassungsgemäßer Weise konkretisiert (vgl. BVerfGE 89, 266 m.w.N.; 91, 276 ; stRspr), erstrecken sich der verfassungsrechtliche Status und die damit einhergehenden Rechte auf alle politischen Parteien gleichermaßen - unabhängig davon, ob sie sich die Einflussnahme auf die politische Willensbildung im Bund oder in einem Land und ihre Vertretung im Bundestag oder in einem Landtag zum Ziel gesetzt haben.
- BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 2/84
3. Parteispenden-Urteil
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Das Bundesverfassungsgericht habe in diesem Zusammenhang in seiner Rechtsprechung (BVerfGE 73, 40 ; 85, 264 ) betont, das System der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien dürfe nicht so ausgestaltet sein, dass kleine Splitterparteien, die nach der Erfahrung mehrerer Wahlperioden überhaupt keine realistische Chance hätten, in absehbarer Zukunft die "Fünf-Prozent-Hürde" bei einer der Wahlen im Bund oder in den Ländern zu überwinden, ihre Existenz nur noch dem "Finanztropf des Staates" verdankten.Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zieht so dem Ermessen des Gesetzgebers besonders enge Grenzen (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 82, 322 ; 85, 264 ; stRspr).
Der Staat darf vor allem die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; stRspr).
Diese Offenheit des politischen Prozesses hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung wiederholt als einen zentralen Grundsatz der Demokratie betont und gestärkt (vgl. BVerfGE 14, 121 ; 73, 40 m.w.N.; 85, 264 ; 91, 276 ).
Sie dürfen des Risikos eines Fehlschlagens ihrer Bemühungen um eine hinreichende Unterstützung in der Wählerschaft nicht durch die Gewährung staatlicher Mittel enthoben werden (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 85, 264 ).
- BVerfG, 03.12.1968 - 2 BvE 1/67
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Die Annahme eines Missbrauchs im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, die an die fehlende Ernsthaftigkeit des politischen Handelns anknüpft (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ; stRspr), ist daher nicht hinreichend belegt.Der Gesetzgeber kann daher in Einklang mit der Verfassung seine finanzielle Unterstützung davon abhängig machen, ob eine Partei einen Mindestanteil an Wählerstimmen erreicht (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74
Wahlkampfkostenpauschale
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Die Annahme eines Missbrauchs im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, die an die fehlende Ernsthaftigkeit des politischen Handelns anknüpft (vgl. BVerfGE 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ; stRspr), ist daher nicht hinreichend belegt.Der Gesetzgeber kann daher in Einklang mit der Verfassung seine finanzielle Unterstützung davon abhängig machen, ob eine Partei einen Mindestanteil an Wählerstimmen erreicht (vgl. BVerfGE 20, 56 ; 24, 300 ; 41, 399 ; 85, 264 ; stRspr).
- BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94
Ehrenamtliche Parteileistungen
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Der Staat darf vor allem die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; stRspr).Neben dem Wahlerfolg ist auch der Erfolg der Parteien beim Werben um Mitgliedsbeiträge und Spenden ein gewichtiges Kriterium für ihre Verwurzelung in der Bevölkerung (vgl. BVerfGE 104, 287 ).
- BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88
Wüppesahl
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Diese zu § 93 Abs. 3 BVerfGG entwickelten Grundsätze sind wegen des vergleichbaren Normzwecks der Fristbestimmungen (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 24, 252 ; 80, 188 ; 103, 164 ) auf § 64 Abs. 3 BVerfGG jedenfalls dann übertragbar, wenn der Angriff auf eine Maßnahme des Gesetzgebers zielt. - BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65
Parteienfinanzierung I
- BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvB 1/01
NPD-Verbotsverfahren
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Die Sperrwirkung des Art. 21 Abs. 2 GG verbietet jede staatliche Bekämpfung einer politischen Partei, solange das Bundesverfassungsgericht sie nicht durch Urteil für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst hat, und gewährleistet ihr das Recht zur freien Betätigung (stRspr; vgl. zuletzt BVerfGE 107, 339 . - BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit zieht so dem Ermessen des Gesetzgebers besonders enge Grenzen (vgl. BVerfGE 73, 40 m.w.N.; 82, 322 ; 85, 264 ; stRspr). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 638/84
§ 10b EStG
- BVerfG, 30.05.1962 - 2 BvR 158/62
FDP-Sendezeit
- BVerfG, 08.06.1977 - 1 BvR 265/75
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Familienlastenausgleichs hinsichtlich …
- BVerfG, 15.01.1985 - 2 BvR 1163/82
Spenden an kommunale Wählergruppen
- BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02
Kommunalwahl-Sperrklausel II
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99
Wahlkreiseinteilung Krefeld
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60
Reserveliste Nordrhein-Westfalen
- BVerfG, 08.03.2001 - 2 BvK 1/97
ÖDP
- BVerfG, 21.10.1993 - 2 BvC 7/91
Unabhängige Arbeiterpartei
- BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 2/67
Anforderungen an die Antragsbegründung im Organstreitverfahren
- BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen
- BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58
Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert …
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung
- BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11
Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …
Die Jahresfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG begann auch in Bezug auf den angegriffenen § 6 Abs. 5 BWG mit Inkrafttreten des Neunzehnten Änderungsgesetzes neu zu laufen, weil die sonstigen Änderungen des Sitzzuteilungsverfahrens die Bedeutung der Überhangmandate beeinflussen (vgl. BVerfGE 11, 351 ; 111, 382 ; stRspr).Die Rüge einer Verletzung des Rechts der Antragstellerin auf Chancengleichheit bei Wahlen durch den Beschluss des Neunzehnten Änderungsgesetzes betrifft aus den zuvor dargelegten Gründen die Vorschrift des § 6 BWG auch insoweit, als ihr Wortlaut keine Änderung erfahren hat (vgl. auch BVerfGE 111, 382 ).
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Dafür, dass die seitdem erfolgten Gesetzesänderungen die Antragsteller erstmals oder in gesteigertem Maße beschwert hätten (vgl. BVerfGE 111, 382 ; 114, 107 ), ist nichts dargetan oder ersichtlich. - VerfGH Thüringen, 15.07.2020 - VerfGH 2/20
Paritätsgesetz in Thüringen gekippt: Quotenregel ungültig
Eine politische Partei ist damit frei in der Wahl ihrer identitätsbestimmenden Merkmale, in der Gestaltung ihrer politischen Ziele, in der Ausrichtung ihrer Programmatik und in der Wahl ihrer Themen (BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1, 2/02 -, BVerfGE 111, 382 [409] = juris Rn. 103;… ähnlich: BayVerfGH, Entscheidung vom 26. März 2018 - Vf. 15-VII-16, juris Rn. 135 a. E., Rn. 143).Das in Art. 21 Abs. 1 GG ebenfalls garantierte Recht der Chancengleichheit (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1, 2/02 -, BVerfGE 111, 382 [398] = juris Rn. 62) ist formal zu verstehen.
- BVerwG, 19.06.2019 - 6 C 9.18
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit eines Funktions- bzw. Mandatsträgers der NPD
Zwar verbot Art. 21 Abs. 2 GG a.F. (vgl. jetzt Art. 21 Abs. 4 GG n.F.) bis zu der - hier noch nicht anwendbaren - Neufassung des Art. 21 GG durch verfassungsänderndes Gesetz vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2346), mit der die Möglichkeit geschaffen wurde, verfassungsfeindliche Parteien von staatlicher Finanzierung auszuschließen (vgl. Art. 21 Abs. 3 GG n.F.), jede rechtliche Anknüpfung an die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei und jede darauf gestützte strafrechtliche oder administrative Behinderung ihrer politischen Tätigkeit bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteile vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85 , vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - BVerfGE 12, 296 , vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 und 2/02 [ECLI:DE:BVerfG:2004:es20041026.2bve000102] - BVerfGE 111, 382 …und vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 [ECLI:DE:BVerfG:2017:bs20170117.2bvb000113] - BVerfGE 144, 20 Rn. 526). - BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10
"Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"
Es ist gerade Sinn und Zweck der parlamentarischen Debatte, entsprechende Anregungen politisch zu verarbeiten und diesen Vorgang sichtbar zu machen (vgl. zum Ganzen BVerfGE 111, 382 ). - VerfG Brandenburg, 23.10.2020 - VfGBbg 9/19
Paritätsgesetz verletzt Parteienrechte
Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb führt zu einem grundsätzlichen Differenzierungsverbot; vor allem darf der Staat die vorgefundene Wettbewerbslage nicht verfälschen (BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 -, BVerfGE 111, 382-412, Rn. 61, …und Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12 -, BVerfGE 140, 1-42, Rn. 63, www.bverfg.de, jeweils m. w. N.).Erst die Gründungsfreiheit und der freie Wettbewerb der Parteien machen Demokratie letztlich möglich (zu Art. 21 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 -, BVerfGE 111, 382-412, Rn. 80 ff, www.bverfg.de).
Eine politische Partei ist somit frei in der Wahl ihrer identitätsbestimmenden Merkmale, in der Gestaltung ihrer politischen Ziele, in der Ausrichtung ihrer Programmatik und in der Wahl ihrer Themen (BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 -, BVerfGE 111, 382-412, Rn. 103, www.bverfg.de; ThürVerfGH…, Urteil vom 15. Juli 2020 - VerfGH 2/20 -, Rn. 89, juris).
Sofern sie gesellschaftliche Themen zu "ihren" Themen macht, die nicht die gesamte Bevölkerung gleichermaßen betreffen, sondern womöglich einen Bevölkerungsteil mehr ansprechen als einen anderen, ist dies nach Art. 20 Abs. 1 LV, Art. 21 Abs. 1 GG in gleicher Weise schützenswert wie die politische Tätigkeit einer Partei, die Vorgänge, die die gesamte Bevölkerung des Landes gleichermaßen betreffen oder interessieren - was praktisch selten vorkommen mag - in ihren Themenkreis aufnimmt (vgl. BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 -, BVerfGE 111, 382-412, Rn. 102, www.bverfg.de, zur Beschränkung einer Partei auf Themen, die ausschließlich einen länderspezifischen Bezug haben).
Diesen darf die öffentliche Gewalt nicht ignorieren oder gar konterkarieren (BVerfG…, Beschluss vom 15. Juli 2015 - 2 BvE 4/12 -, BVerfGE 140, 1-42, Rn. 63, und Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 -, BVerfGE 111, 382-412, Rn. 61, www.bverfg.de, jeweils m. w. N.).
Damit sich der in der Verfassung angelegte politische Wettbewerb tatsächlich einstellen kann, bedarf es chancengleicher Bedingungen, vor allem eines für alle offenen Zugangs zum "politischen Markt" (BVerfG, Urteil vom 26. Oktober 2004 - 2 BvE 1/02 -, BVerfGE 111, 382-412, Rn. 82, www.bverfg.de).
- BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten …
Dazu zählt auch das hier geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 107, 286 ; 111, 382 ; 140, 1 ; stRspr).In diesen Fällen sind die verfassungsrechtlichen Anforderungen des formalisierten Gleichheitssatzes strikt zu beachten (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 382 ; 140, 1 ).
Diese darf die öffentliche Gewalt nicht ignorieren oder gar konterkarieren (vgl. BVerfGE 111, 382 ; 140, 1 ).
Ungeachtet der sich aus dem Auftrag der Parteien zur Mitwirkung an der politischen Willensbildung aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG ergebenden Grenzen staatlicher Parteienfinanzierung (vgl. dazu BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 111, 382 ) sind in diesen Fällen die verfassungsrechtlichen Anforderungen des formalisierten Gleichheitssatzes strikt zu beachten (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 382 ; 140, 1 ).
Zugleich hat er andererseits der grundgesetzlich garantierten Offenheit des politischen Willensbildungsprozesses Rechnung zu tragen (vgl. dazu BVerfGE 111, 382 ).
- BVerwG, 27.06.2018 - 10 CN 1.17
Gemeinderatsfraktion der NPD darf nicht von Fraktionszuwendungen ausgeschlossen …
(1) Art. 21 Abs. 2 GG a.F. verbot jede rechtliche Anknüpfung an die verfassungsfeindliche Ausrichtung einer Partei und jede darauf gestützte strafrechtliche oder administrative Behinderung ihrer politischen Tätigkeit bis zur Feststellung ihrer Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteile vom 17. August 1956 - 1 BvB 2/51 - BVerfGE 5, 85 , vom 21. März 1961 - 2 BvR 27/60 - BVerfGE 12, 296 und vom 26. Oktober 2004 - 1 BvE 1/02 und 2/02 - BVerfGE 111, 382 ). - BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07
Sperrklausel Kommunalwahlen
Diese Regelung verbietet zudem die staatliche Bekämpfung einer politischen Partei, solange das Bundesverfassungsgericht sie nicht durch Urteil für verfassungswidrig erklärt und aufgelöst hat (vgl. BVerfGE 111, 382 ). - BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12
Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische …
Dazu zählt auch das hier geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb gemäß Art. 21 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 107, 286 ; 111, 382 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2014 - 2 BvE 2/14 -, juris, Rn. 22; stRspr).Diesen darf die öffentliche Gewalt nicht ignorieren oder gar konterkarieren (vgl. BVerfGE 111, 382 ).
Ungeachtet der sich aus der Struktur der Parteien als konkurrierender, aus eigener Kraft wirkender und vom Staat unabhängiger Gruppierungen ergebenden Grenzen staatlicher Parteienfinanzierung (vgl. dazu BVerfGE 20, 56 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 111, 382 ) sind in diesen Fällen die verfassungsrechtlichen Anforderungen des formalisierten Gleichheitssatzes strikt zu beachten (vgl. BVerfGE 85, 264 ; 111, 382 ).
(3) Außerdem verkennt die Antragstellerin, dass die vorgefundene Wettbewerbslage zwischen den politischen Parteien nicht unter Berufung auf den Grundsatz der Chancengleichheit gemäß Art. 21 Abs. 1 GG verfälscht werden darf (vgl. BVerfGE 69, 92 ; 73, 40 ; 85, 264 ; 104, 287 ; 111, 382 ; stRspr).
- BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05
Wählervereinigungen
- BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14
Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos
- BVerfG, 23.01.2024 - 2 BvB 1/19
Die Partei Die Heimat (vormals NPD) ist für die Dauer von sechs Jahren von der …
- BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvF 2/18
Anhebung der absoluten Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung ist …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- VerfGH Baden-Württemberg, 14.11.2016 - 1 VB 16/15
Regelungen des Landeshochschulgesetzes über die Wahl und Abwahl der haupt- und …
- BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19
Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen …
- VerfGH Bayern, 26.03.2018 - 15-VII-16
Popularklage - Regelungen aus dem Wahlvorschlagsrecht der Parteien
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 21/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
- BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18
Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- VGH Baden-Württemberg, 28.02.2011 - 9 S 499/11
Chancengleichheitsgrundsatz bei Podiumsdiskussionsveranstaltung politischer …
- BVerfG, 22.02.2017 - 1 BvR 2875/16
Unzulässige Verfassungsbeschwerde aufgrund der Nichteinhaltung der …
- BVerfG, 07.03.2007 - 2 BvR 447/07
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Nutzung eines Raumes in einem städtischen …
- VerfG Brandenburg, 30.04.2013 - VfGBbg 49/11
Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Kindertagesstätten; …
- BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 121/14
Aufhebung eines Parteiausschlusses unter Verkennung der insofern eingeschränkten …
- VG Stuttgart, 23.02.2021 - 7 K 4602/19
Nichtigerklärung einer Kreisrätewahl wegen gemeindlicher Plakattafeln, …
- VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11
Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
Kommunalwahlen 2009 dürfen am 30. August 2009 stattfinden
- BSG, 14.12.2021 - B 14 AS 27/20 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Teilhabe am sozialen …
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.12.2017 - 1 GR 29/17
Ablauf der Antragsfrist im Organstreitverfahren (§ 45 Abs 3 VerfGHG ) …
- BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05
Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - VGH O 22/14
Keine Verletzung von Rechten der Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) …
- VerfGH Bayern, 18.07.2006 - 9-VII-04
5%-Klausel
- StGH Bremen, 05.11.2004 - St 3/04
Zum Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit der Parteien im Wahlkampf und zum …
- BVerfG, 17.11.2004 - 2 BvL 18/02
Rechtmäßigkeit der Ausnahme von Fünfprozenthürde für SSW?
- VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17
Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR
- VerfG Brandenburg, 20.05.2022 - VfGBbg 94/20
Verdachtsberichterstattung grundsätzlich zulässig
- VGH Baden-Württemberg, 20.09.2017 - 1 S 2139/17
Teilnahmerecht einer Splitterpartei an einer Podiumsdiskussion
- OVG Thüringen, 26.11.2008 - 3 KO 363/08
Keine zwingende Orientierung der Vergabe von Landeshaushaltsmitteln an politische …
- VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 51/13
Wegen Verfristung unzulässige Organklage gegen Unterlassen der Landesregierung im …
- VerfG Brandenburg, 21.12.2006 - VfGBbg 20/06
Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde einer parteinahen …
- VerfGH Sachsen, 27.03.2009 - 74-I-08
Organstreit; Pflicht des Landesgesetzgebers zur Anpassung von Normen des …
- VG Düsseldorf, 02.09.2021 - 20 L 1877/21
AfD darf Volkspark in Duisburg-Rheinhausen für Wahlkampfveranstaltung nutzen
- VerfG Brandenburg, 28.07.2008 - VfGBbg 76/05
Kommunale Selbstverwaltung; Konnexitätsprinzip; Sozialhilferecht; …
- VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 15/11
Finanzierung parteinaher Stiftungen im Saarland bedarf keiner Neuregelung
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2023 - 3 B 43.21
Rundfunk Berlin-Brandenburg musste Wahlergebnis der Tierschutzpartei nach der …
- VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 VB 9/16
Verfassungsbeschwerde gegen Landtagswahlrecht sowie vorläufige und vorbeugende …
- VG Düsseldorf, 20.04.2017 - 20 L 1740/17
Partei "Die Linke" bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - LVG 146/08
Beschlossene Gemeindegebietsreform verfassungsgemäß
- VG Saarlouis, 07.03.2017 - 3 L 321/17
Anspruch von Parteien auf Teilnahme an Fernsehsendungen vor einer Wahl
- OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 130/07
Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 16 A 1821/07
- OVG Bremen, 20.04.2007 - 1 B 134/07
Keine Wahlkampfveranstaltung im Bremer Rathaus - Bremer Rathaus; …
- FG Hamburg, 10.02.2005 - VI 56/03
Kein Spendenabzug nach § 34g EStG bei einer Steuerfestsetzung von 0 DM
- VG Stuttgart, 26.10.2020 - 7 K 5192/20
Rechte und Pflichten einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren Beteiligte …
- VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 89-VIII-03
Normenkontrolle auf kommunalen Antrag gegen das Finanzausgleichsgesetz in der am …
- VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 12 K 574/11
Rechtsprechung
BVerfG, 03.04.2006 - 2 BvE 2/02 (1) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Teilnahme von Parteien an der staatlichen Finanzierung
- Judicialis
BVerfGG § 34a Abs. 3; ; GG Art. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 21 Abs. 1 Satz 1
- rechtsportal.de
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.04.2006 - 2 BvE 2/02 (1)
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvE 2/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90
Gesamtdeutsche Wahl
Auszug aus BVerfG, 03.04.2006 - 2 BvE 2/02
Bei der Ausübung des von dieser Norm eröffneten Ermessens lässt sich der Senat von den Erwägungen leiten, die er zuletzt in BVerfGE 82, 322 (351) für maßgeblich gehalten hat.
Rechtsprechung
BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvE 2/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 03.04.2006 - 2 BvE 2/02
- BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvE 2/02